Mit dem Eintrag in den kantonalen Richtplan kommt das Projekt für einen Ersatzbau der bestehenden Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) in Oftringen in eine nächste Phase. Im Rahmen der Anhörung und Mitwirkung haben jetzt die Bürgerinnen und Bürger das Recht, Stellung zu nehmen – sowohl beim Kanton zur Richtplanung als gleichzeitig auch bei der Gemeinde zur Einzonung der Parzelle 420.
«Aus kantonaler Sicht steht der Aufnahme des Vorhabens als Festsetzung in den Richtplan nichts Grundsätzliches entgegen», schreibt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau in der Ende Januar publizierten Information zur Anhörung und Mitwirkung. Das Vorhaben sei räumlich abgestimmt und die verbleibenden Planungsfragen stufengerecht im nachgelagerten Verfahren (Nutzungsplanungs-/Baubewilligungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung) abschliessend zu prüfen. Das Vorhaben sei mit der betroffenen Gemeinde und dem Regionalplanungsverband so weit abgestimmt, dass die Mitwirkung gestartet werden könne.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts können innerhalb der Auflagefrist bis 4. Mai 2025 zur Anpassung des Richtplans Stellung nehmen. Die Eingaben haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf der Website https://www.ag.ch/de/aktuell/anhoerungen-vernehmlassungen (Klick auf «laufende Anhörungen») steht während der Dauer der Auflage ein Online-Mitwirkungsformular zur Verfügung. Alle Eingaben werden bestätigt. Das Ergebnis der Mitwirkung zur Richtplananpassung wird der Botschaft an den Grossen Rat zu entnehmen sein. Auf der Webseite des Kantons finden Sie auch alle Dokumente im Original.
Untenstehend haben wir alle relevanten Informationen aus dem Bericht des Departement Bau, Verkehr und Umwelt lesefreundlich für Sie aufbereitet.
Die bestehende Kehrichtverwertungsanlage (KVA) am Standort der erzo in Oftringen erreicht in den kommenden fünf bis zehn Jahren das Ende ihrer Betriebsdauer. Die verkehrsgünstige Lage und die Nähe zu Industriegebieten, das Potenzial für den Verkauf von Fernwärme und Prozessdampf in der näheren Umgebung des Standorts sowie die gesamtschweizerisch weiterhin steigenden Abfallmengen und nicht zuletzt der Weiterbetrieb des bestehenden Fernwärmenetzes und die Schlammtrocknung für die beiden ARAs in Oftringen und Aarburg mit CO2-freier Wärme, bewogen die Verantwortlichen von erzo und Renergia Zentralschweiz AG nach einer Lösung zu suchen. Als Ersatz der bestehenden Anlage ist ein modernes Abfallkraftwerk (Projekt RENZO) am Standort erzo geplant. Dafür ist eine Erweiterung des bestehenden Areals (Parzellen 345 und 3951) auf die Parzelle 420 nötig. Die Parzelle befindet sich vollständig im Kulturland (Fruchtfolgeflächen), ist im Besitz der erzo ARA und muss umgezont werden. Diese Umzonung wird zu 100% kompensiert, d.h. heute eingezontes Bauland (ÖBA) wird als Landwirtschaftsland umgezont. Sie wird also mit bereits in der Region ausgezontem Bauland verrechnet. Der entsprechende Beschluss der regionalen Raumplanungsorganisation zofingenregio liegt vor.
Auch wenn beim vorliegenden Vorhaben die Energienutzung im Vordergrund steht, dienen KVA in erster Linie der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen, insbesondere der Siedlungsabfälle. Für die neue KVA ist eine Kapazität von 160’000 Tonnen pro Jahr geplant, rund 92 000 Tonnen mehr als heute. Die Dimensionierung erfolgt aus Überlegungen zum Energieabsatzpotenzial, zu den Kehrichtmengen, zur Entwicklung der Kapazitäten der KVA sowie aus wirtschaftlichen Überlegungen. Der Siedlungskehricht aus dem Verbandsgebiet wird gemäss den Projektanten nur geringfügig zunehmen. Der grösste Teil des zusätzlichen Kehrichts soll deshalb auf dem freien Markt beschafft werden.
Hauptreiber für die wachsende Abfallmenge ist die Entwicklung der Abfallmengen im Einzugsgebiet der vier KVAs in Perlen, Oftringen, Turgi und Buchs. Damit wird die neue KVA mit einer Kapazität von 160’000 Tonnen jährlich ausgelastet. Dies betrifft die Kantone der Zentralschweiz und den Aargau. Aus den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Solothurn und Zürich soll kein zusätzlicher Abfall verwertet werden. Die KVA Renergia in Perlen ist bereits heute vollständig ausgelastet, weshalb für zusätzliche Abfälle aufgrund der Bevölkerungsentwicklung neue Entsorgungskapazitäten erforderlich sind.
Die Berechnung der künftigen Abfallmenge geht davon aus, dass 2035 in der erzo KVA unter Berücksichtigung eines mittleren Szenarios für die Bevölkerungsentwicklung zwischen 114’000 t und 121’000 t Abfälle anfallen, bis 2050 zwischen 162’000 und 191’000 t. Auf Basis dieser Berechnungen geht das Projekt davon aus, dass der Bedarf für zusätzliche Kapazitäten für den Aargau und die Zentralschweiz gegeben sind.
Da zu Beginn des Betriebs gemäss Prognosen die geplante Kapazität von 160’000 Tonnen pro Jahr noch nicht aus der berücksichtigten Region vorliegen, wird ein Teillastbetrieb vorgeschlagen, der kontinuierlich erweitert werden kann.
Der Richtplan dient der Steuerung der räumlichen Entwicklung des Kantons. Er legt hierzu Zielsetzungen und Planungsgrundsätze fest und stimmt die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab. Über den Richtplan und dessen Änderungen beschliesst der Grosse Rat, über Änderungen von untergeordneter Bedeutung der Regierungsrat. Eine Festsetzung des Projekts im Richtplan ist deshalb nötig, weil das Projekt als kantonal bedeutsame Abfallanlage gilt und die vorgesehenen Energieproduktion mehr als 20 MW Leistung betragen wird.
Auch wenn beim vorliegenden Vorhaben die Energienutzung im Vordergrund steht, dienen KVA in erster Linie der umweltgerechten Entsorgung von Abfällen, insbesondere der Siedlungsabfälle. Für die neue KVA ist eine Kapazität von 160’000 Tonnen pro Jahr geplant, rund 92 000 Tonnen mehr als heute. Die Dimensionierung erfolgt aus Überlegungen zum Energieabsatzpotenzial, zu den Kehrichtmengen, zur Entwicklung der Kapazitäten der KVA sowie aus wirtschaftlichen Überlegungen. Der Siedlungskehricht aus dem Verbandsgebiet wird gemäss den Projektanten nur geringfügig zunehmen. Der grösste Teil des zusätzlichen Kehrichts soll deshalb auf dem freien Markt beschafft werden.
Um die neue KVA mit einer Kapazität von 160’000 Tonnen jährlich auslasten zu können, sind im Wesentlichen Abfälle aus dem Einzugsgebiet der KVA Renergia in Perlen vorgesehen. Dies betrifft die Kantone der Zentralschweiz. Aus den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Solothurn und Zürich soll kein zusätzlicher Abfall verwertet werden. Die KVA Renergia in Perlen ist bereits heute vollständig ausgelastet, weshalb für zusätzliche Abfälle aufgrund der Bevölkerungsentwicklung neue Entsorgungskapazitäten erforderlich sind.
Die Berechnung der künftigen Abfallmenge geht davon aus, dass 2035 unter Berücksichtigung eines mittleren Szenarios für die Bevölkerungsentwicklung zwischen 114’000 t und 121’000 t Abfälle anfallen, bis 2050 zwischen 162’000 und 191’000 t. Auf Basis dieser Berechnungen geht das Projekt davon aus, dass der Bedarf für zusätzliche Kapazitäten für den Aargau und die Zentralschweiz gegeben sind.
Da zu Beginn des Betriebs gemäss Prognosen die geplante Kapazität von 160’000 Tonnen pro Jahr noch nicht aus der berücksichtigten Region vorliegen, wird ein Teillastbetrieb vorgeschlagen, der kontinuierlich erweitert werden kann.
Das kantonale Energiegesetz strebt an, die Nutzung der erneuerbaren Energien und der Abwärme zu fördern, eine zuverlässige und wirtschaftliche Energieversorgung für Bevölkerung und Wirtschaft sicherzustellen sowie die Abhängigkeit von einzelnen Energieträgern zu vermindern. Kanton und Gemeinden berücksichtigen bei der Beschaffung der Energie insbesondere erneuerbare Energiequellen und neue Nutzungsarten von Energie. Ortsgebundene hochwertige Abwärme, wie beispielsweise langfristig zur Verfügung stehende Industrieabwärme, ist zu nutzen. Die Fernwärme kann einen namhaften Beitrag an die Erreichung der Klimaziele der Schweiz beisteuern. Die Nutzung von Wärmequellen wie Abwärme aus Kehrichtverwertungsanlage spielt für den Ausbau der Fernwärme eine wichtige Rolle. Das Vorhaben entspricht gemäss Kanton den genannten Zielen und gesetzlichen Vorgaben. Zudem sei es im Sinne der regionalen Energieplanung: Der Standort erzo ist in der regionalen Energieplanung für die nachhaltige Energieproduktion vorgesehen. Das vorliegende Vorhaben ist mit dem Projekt FUWI (Fernwärmenetz Fernwärme Unteres Wiggertal) verknüpft. Gemäss Stellungnahme des Regionalplanungsverbandes ist das Projekt FUWI für die Umsetzung der regionalen Energieplanung zentral. Das heutige Fernwärmenetz müsste ohne neue KVA und wäre nicht mehr CO2-frei.
Neben der Wärmenutzung sollen in der neuen Anlage die heute bereits bestehende Elektrizitätserzeugung im selben Masse fortgeführt werden. Mit Blick auf die Herausforderungen im Energiebereich allgemein, aber speziell im Elektrizitätsbereich, ist dies unabdinglich. Damit trägt das neue Abfallkraftwerk einen unverzichtbaren Beitrag zur Lösung der Herausforderungen bei. Schliesslich soll auch die Elektrizität zukünftig CO2-frei erzeugt werden. Ein neues Abfallkraftwerk leistet hier einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Bundes.
Das geplante Abfallkraftwerk verfügt über eine Verbrennungskapazität von 160’000 Jahrestonnen und untersteht damit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die UVP wird stufengerecht in den nachgelagerten Verfahren durchgeführt. Auf Stufe Richtplan ist keine UVP notwendig. Ist für ein Vorhaben eine Nutzungsplanung mit öffentlicher Auflage notwendig, erfolgt die erste Stufe der UVP bereits in diesem Verfahren Die abschliessende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durchgeführt werden.
Für den Betrieb der Gesamtheit der Anlagen des geplanten Abfallkraftwerks ist sowohl die Anlieferung von Roh- und Betriebsstoffen wie auch der Abtransport von Produkten und Reststoffen notwendig (Anlieferung Abfall und Betriebsstoffe, Abtransport Reststoffe, Klärschlammtrocknung). Das geplante Abfallkraftwerk hat gemäss Angaben der Projektanten eine Verbrennungskapazität von 160’000 Jahrestonnen. Es wird mit 101 Lastwagen pro Tag für die Anlieferung und den Abtransport gerechnet, gegenüber heute rund 60 Lastwagen pro Tag für den Betrieb der bestehenden KVA Oftringen. Bei diesen Zahlen ist der Betrieb von allfälligen weiteren Anlagen wie P2G oder CCS nicht berücksichtigt. Die zusätzlich verarbeitete Menge von 92’000 t entspricht dabei einem Mehrverkehr von 41 Lastwagen (82 Fahrten) am Tag. Das entspricht einem Mehrverkehr von 0.2% bis 0.4% auf dem kantonalen Verkehrsnetz. Durch die azyklische Verteilung der Fahrten durch den Tag ist in der Morgenspitzensunde mit einem Mehrverkehr von sechs Fahrten und in der Abendspitze mit einer Fahrt zu rechnen.
In Bezug auf die Belange der Kantonsstrassen und die verkehrlichen Auswirkungen auf das Kantonsstrassennetz spricht gemäss Kanton nichts gegen eine Festsetzung im Richtplan. Die Zweckmässigkeit des Bahntransports mit Bahnanschluss in der näheren Umgebung und Umladestation werden im Rahmen der Erarbeitung eines Massentransportkonzepts zusammen mit der UVB-Hauptuntersuchung vertiefter geprüft.
Der Projektperimeter liegt im Bereich von grossen Grundwasserströmen und nutzbarem Grundwasser. Daher wurden das Gebiet im Richtplan als vorrangige Grundwassergebiete von kantonaler Bedeutung bezeichnet. In den vorrangigen Grundwassergebieten soll die natürliche Grundwasserneubildung nicht beeinträchtigt und im Hinblick auf die zukünftige Grundwassernutzung erhalten bleiben. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Nutzungsplanungs- bzw. Baubewilligungsverfahren stufengerecht der Nachweis zu erbringen sein, dass das Vorhaben zu keiner Beeinträchtigung des Grundwassers führt. Es sind Massnahmen zu treffen, dass das Grundwasser wirkungsvoll vor schädlichen Einwirkungen geschützt werden kann.
In der regionalen Energieplanung ist der Standort für die nachhaltige Energieproduktion vorgesehen und als von regionalem Interesse ausgewiesen. Das vorliegende Vorhaben, insbesondere die Nutzung hochwertiger Abwärme, entspricht den Zielsetzungen der regionalen Energieplanung und unterstützt die Massnahmen im Bereich der Klimaneutralität. Das mit dem vorliegenden Vorhaben zusammenhängende Projekt Fernwärme Unteres Wiggertal (FUWI), ist für die Umsetzung der regionalen Energieplanung zentral. Die Bevölkerung profitiert weiterhin von günstigen Abfallgebühren. Für die Verbandsgemeinden gibt es keine zusätzliche finanzielle Belastung. Der Kehricht der Verbandsgemeinden wird effizient und mit kurzen Transportwegen vor Ort verwertet. Die regionale Wirtschaft hat vor Ort eine gesicherte Entsorgungsmöglichkeit für ihren Marktkehricht. So bleiben Arbeitsplätze erhalten. Die erzo ARA kann das rentable Kompetenzzentrum Schlammverwertung weiterbetreiben, was zu den aktuell tiefen Abwassergebühren beiträgt. Die ARA Aarburg kann ihren Klärschlamm weiterhin über die sehr umweltfreundliche Pipeline (ohne LKW) zur erzo liefern. Das neue Abfallkraftwerk leistet einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Reduktion. Ohne KVA müssten teurere Lösungen für die zwingende CO2-Reduktion gefunden werden.
Die heutigen Anlagen am Standort befinden sich im Besitz von elf der insgesamt sechzehn Mitgliedsgemeinden des Planungsverbandes. Der Regionalplanungsverband zofingenregio befürwortet die Aufnahme des Vorhabens in den Richtplan sowie die dem Richtplanverfahren nachgelagerte Teilrevision der Nutzungsplanung (Einzonung des Erweiterungsgebiets auf Parzelle 420). Gemäss Planungsverband entspricht das Vorhaben den regionalen Interessen und ist regional abgestimmt. Der Standort ist gemäss Planungsverband breit abgestützt.
Die Angaben der Projektanten zur Entwicklung des Abfallaufkommens im Kanton Aargau in den nächsten Jahren sind für den Kanton aus fachlicher Sicht nachvollziehbar. Aufgrund des Bevölkerungswachstums und unter Berücksichtigung von Reduktionsmöglichkeiten durch vermehrte Separatsammlungen geht das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt davon aus, dass im Aargau 2040 zwischen 357’000 Tonnen und 397’000 Tonnen anfallen werden. Hierfür würden die bestehenden KVA-Kapazitäten im Kanton von 325 000 Tonnen jährlich nicht ausreichen und im Hinblick auf den Bedarf im Kanton Aargau Potenzial für zusätzliche KVA-Kapazitäten bestehen würden. Eine abschliessende Interessensabwägung erfolgt nach Auswertung der Mitwirkungsergebnisse.
Alle Mitwirkenden sind freundlich eingeladen, ihre Eingabe bis Sonntag, 4. Mai 2025 über das Online-Portal einzureichen. Wenn dies aus zwingenden Gründen nicht möglich ist, sind Stellungnahmen ebenfalls bis zum obigen Datum (Datum des Poststempels) an folgende Adresse zu senden: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau.
Bei Fragen hilft Ihnen Silvio Zanola weiter (062 835 32 65, silvio.zanola@ag.ch).
- Der Gemeinderat Oftringen hat auf Ersuchen der Projektinitianten Entsorgung Region Zofingen (erzo) und Renergia Zentralschweiz AG die Festsetzung des Vorhabens «Abfallkraftwerk erzo» im kantonalen Richtplan beantragt.
- Anschliessend an die jetzt laufende öffentliche Auflage und Behandlung der eingegangenen Mitwirkungseingaben wird das Departement Bau, Verkehr und Umwelt aufgrund der Ergebnisse der Anhörung und Mitwirkung, der kantonalen Beurteilung und der Interessenabwägung die beantragten Richtplanänderungen dem Regierungsrat zur Verabschiedung an den Grossen Rat vorlegen.
- Im Anschluss an den Grundsatzentscheid des Grossen Rats über den Standort erfolgt die weitere Konkretisierung des Vorhabens im Nutzungsplanungs- und im Baubewilligungsverfahren.
- Das Erweiterungsgebiet (Parzelle 420) ist im rechtskräftigen Kulturlandplan der Gemeinden Oftringen als Landwirtschaftszone ausgeschieden. Für die Realisierung des Vorhabens ist eine Änderung der Nutzungsplanung notwendig. Das Verfahren dazu läuft parallel zur Richtplananpassung. Die Nutzungsplanungsänderung kann von der Gemeindeversammlung erst nach der Richtplananpassung durch den Grossen Rat beschlossen werden.
- Der Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in Oftringen für die nötige Umzonung ist für den 20. November 2025 geplant (Gemeindeversammlung).